Wohnbauförderung
Oberösterreichische Eigentumswohnungs-Verordnung 2019


Die Förderung vom Land Oberösterreich besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen. Die Basisförderung je Eigentumswohnung besteht aus einem Zuschuss von 10.000 Euro zu einem Hypothekardarlehen von 75.000 Euro. Für jedes Kind wird ein Zuschuss von 2.000 Euro zu einem Hypothekardarlehen von 15.000 Euro gewährt.
Variante 1:
Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekendarlehen der Österreichischen Landesbank AG mit einer Laufzeit von 30 Jahren und variabler Verzinsung. Die variable Verzinsung erfolgt auf Basis des 3-Monats-Euribors zzgl. eines nach oben begrenzten Aufschlags.
Variante 2:
Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von wahlweise 20 oder 25 Jahren und einer Fixverzinsung. Je nach Laufzeit gelten unterschiedliche Zinssätze.
Antragsstellung Förderung Eigentumswohnungen:
Im Rahmen der Kaufvertragsunterzeichnung beantragt der Kunde selbst die
Förderung. Alle Formulare sind bei der LEWOG ausgefüllt abzugeben.
Nach Rohbau mit Dacheindeckung wird das Darlehen vom Land OÖ ausbezahlt, bis dahin ist eine Eigenfinanzierung nötig.
Die Vorgaben des Landes Oberösterreich zu den Einkommensgrenzen müssen erfüllt werden. Das Land OÖ hat das Recht, die Vorgaben zu ändern.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!
Stand November 2022 laut Land Oberösterreich. Änderungen vorbehalten.
Ihr LEWOG-Team berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, bei dem die für Sie maximal erreichbare Förderhöhe bestimmt wird.
Mehr Information über die Förderung für Wohnungen erhalten Sie beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (LDZ), Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.: 0732 77 20 oder unter www.land-oberoesterreich.gv.at ( Service Förderungen Bauen und Wohnen Neubau (Mehrgeschossiger Wohnbau) Eigentumswohnungen ).