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Wohnbauförderung

Oberösterreichische Eigentumswohnungs-Verordnung 2019

Förderung für Eigentumswohnungen:
Die Förderung vom Land Oberösterreich besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen. Die Mindesthöhe dieses Darlehens beträgt 60.000 Euro pro Wohnung, weitere 5.000 Euro werden für Optimalenergiebauweise gewährt. Außerdem erhöht sich der Darlehensbetrag pro Kind um 10.000 Euro.

Variante 1:
Hypothekardarlehen mit variabler Verzinsung. Der Zuschuss beträgt ein Sechstel des geförderten Hypothekardarlehens aufgeteilt auf die Laufzeit von 30 Jahren. Die variable Verzinsung erfolgt auf Basis des 3-Monats-Euribors zzgl. eines nach oben begrenzten Aufschlags.

Variante 2:
Zinsenzuschüsse zu einem  Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Fixverzinsung. Der Zuschuß beträgt bis zu 1,5% der gesamten Verzinsung, beim Förderwerber verbleibt eine Mindestverzinsung von 0,75 %. (Gültig für Ansuchen vom Bauträger bis 31.12.2021)

Antragsstellung Förderung Eigentumswohnungen:
Im Rahmen der Kaufvertragsunterzeichnung beantragt der Kunde selbst die
Förderung. Alle Formulare sind bei der LEWOG ausgefüllt abzugeben.
Nach Rohbau mit Dacheindeckung wird das Darlehen vom Land OÖ ausbezahlt, bis dahin ist eine Eigenfinanzierung nötig.

Die Vorgaben des Landes Oberösterreich zu den Einkommensgrenzen müssen erfüllt werden. Das Land OÖ hat das Recht, die Vorgaben zu ändern.
Es besteht kein Rechts­anspruch auf die Förderung!
Stand Februar 2020 laut Land Oberösterreich. Änderungen vorbehalten.
Ihr LEWOG-Team berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch,  bei dem die für Sie maximal erreichbare Förderhöhe bestimmt wird.

Mehr Information über die Förderung für Wohnungen erhalten Sie beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (LDZ), Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel.: 0732 77 20 oder unter www.land-oberoesterreich.gv.at ( Service   Förderungen   Bauen und Wohnen   Eigentumswohnungen ).