Förderung gemäß OÖ. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019*

Die Förderung vom Land Oberösterreich besteht aus Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen. Die Basisförderung je Eigentumswohnung besteht aus einem Zuschuss von 10.000 Euro zu einem Hypothekardarlehen von 75.000 Euro. Für jedes Kind wird ein Zuschuss von 2.000 Euro zu einem Hypothekardarlehen von 15.000 Euro gewährt.

 

Wohnbauförderung Variante 1

Hypothekardarlehen mit variabler Verzinsung. Der Zuschuss beträgt ein Sechstel des geförderten Hypothekardarlehens aufgeteilt auf die Laufzeit von 30 Jahren. Die variable Verzinsung erfolgt auf Basis des 3-Monats-Euribors zzgl. eines nach oben begrenztem Aufschlag.

Wohnbauförderung Variante 2

Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von wahlweise 20 oder 25 Jahren und einer Fixverzinsung. Je nach Laufzeit gelten unterschiedliche Zinssätze.

* Stand Dezember 2023 laut Land Oberösterreich. Änderungen vorbehalten.

Antragstellung

Im Rahmen der Kaufvertragsunterzeichnung beantragt der Kunde selbst die Förderung. Alle Formulare sind bei der LEWOG ausgefüllt abzugeben. Nach Rohbau mit Dacheindeckung wird das Darlehen vom Land OÖ ausbezahlt, bis dahin ist eine Eigenfinanzierung nötig.

Die Vorgaben des Landes Oberösterreich zu den Einkommensgrenzen müssen erfüllt werden. Das Land OÖ hat das Recht, die Vorgaben zu ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!

 

GUT ZU WISSEN

Mehr Information über die Förderung erhalten Sie beim

Amt der OÖ. Landesregierung,
Abteilung Wohnbauförderung (LDZ)
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732 77 20 oder unter
www.land-oberoesterreich.gv.at

 

Ihre Experten

 

Ihr LEWOG-Team berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, bei dem die für Sie maximal erreichbare Förderhöhe bestimmt wird.